Bundesverband Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung
Wir fordern die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland zu gewährleisten und Hürden bei der Inanspruchnahme abzubauen.
Mit der Unterzeichnung des UN-Sozialpakts hat sich Deutschland völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen im Staatsgebiet sicherzustellen. Dieser Pflicht wird die Bundesregierung derzeit nicht ausreichend gerecht. Die Allgemeinen Erläuterungen zum Recht auf Gesundheit des UN-Komitees für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verlangen von denunterzeichnenden Staaten, dass sie eine nationale Strategie und einen Aktionsplan verabschieden, um der gesamten Bevölkerung[1] Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Wesentliche Forderungen des BACK für eine solche nationale Strategie sind:
- Die Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung abzuschaffen und eine gesetzliche Krankenversicherung für alle einzuführen,
- die Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz abzuschaffen,
- eine Gleichbehandlung von EU-Bürger*innen im Bezug von Sozialleistungen zu erreichen und den Leistungsausschluss für EU-Bürger*innen abzuschaffen,
- eine umfassende, barrierearme Gesundheitsversorgung für Geflüchtete[2] zu gewährleisten – dafür Aufnahme aller in die GKV, mindestens jedoch:
- bundesweit bereits ab Beginn des Aufenthaltes einen Leistungsumfang entsprechend der GKV zu gewähren
- bundesweit flächendeckend ab Beginn des Aufenthaltes elektronische Gesundheitskarten auszugeben, um bürokratische Hürden in der Versorgung zu reduzieren,
- den Mindestbeitragssatz zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für einkommensschwache Personengruppen[3] zu senken,
- bürokratische Hürden beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung abzubauen, barrierearme Informationen bereitzustellen und das Erlangen von Gesundheitskompetenz zu fördern,
- das Recht auf professionelle Sprachmittlung im Gesundheitssystem einzuführen und umzusetzen sowie ausreichend professionelle Sprachmittler*innen bereitzustellen und zu finanzieren sowie
- Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitswesen und bei Behörden umzusetzen.
Bis der diskriminierungsfreie Zugang zu Gesundheitsversorgung sichergestellt ist, ist die Einführung von Clearingstellen, die Menschen bei der Identifizierung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen zur regulären Teilhabe im Gesundheitssystem unterstützen, eine sinnvolle Maßnahme. Zur Gewährleistung ihrer Qualität bedarf es bundesweit einheitlicher Mindeststandards: Unter anderem müssen die Beratungsstellen ausreichend und stabil finanziert sein und Finanzierungsmöglichkeiten vorsehen, die Menschen ohne oder mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem eine medizinische Versorgung entsprechend den Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen ermöglichen, solange keine Anbindung im regulären Versorgungssystem hergestellt ist.
Unterzeichnende Organisationen
Anonymer Krankenschein Bonn e.V.
Anonymer Krankenschein Thüringen e.V.
Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO) – Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Caritasverband Koblenz e.V.
Clearingstelle Gesundheit, München, Condrobs e.V.
Clearingstelle Gesundheitsversorgung in Hannover
Clearingstelle Rheinland-Pfalz
Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Leipzig e.V.
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG e.V.)
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Freiburger Anonymer Krankenschein e.V.
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Medinetz Bielefeld – Medizinische Flüchtlingshilfe für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
MediNetz Bonn e.V.
Medinetz Freiburg
Medinetz Gießen e.V.
Medinetz Karlsruhe
Medinetz Koblenz e.V.
Medinetz Mainz e.V.
Medinetz Marburg e.V.
Ökumenische Fördergemeinschaft / Der Street Doc
Sächsischer Anonymer Behandlungsschein e.V.
[1] alle Menschen, die sich auf deutschem Staatsgebiet aufhalten
[2] beziehungsweise alle Menschen, die einen Leistungsanspruch nach § 1 AsylbLG haben
[3] z.B. Solo-Selbstständige und Menschen in nicht-sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen