Pressemitteilung: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ausgehöhlt – wichtige Chancen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsversorgung und Prävention verpasst!
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sollte ursprünglich die allgemeinmedizinische Versorgung und die Gesundheitsprävention in schlecht versorgten Regionen stärken und damit sozial benachteiligten Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer
Versorgung ermöglichen. Die zentralen Maßnahmen – Gesundheitskioske und
Primärversorgungszentren – wurden nun gänzlich aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Die
Bundesregierung verpasst damit eine wichtige Chance zur Gesundheitsförderung und Prävention im Sozialraum. Dies wäre ein wichtiger Schritt gewesen, der staatlichen Aufgabe gerecht zu werden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle in Deutschland lebenden Menschen, insbesondere für vulnerable Personengruppen, zu schaffen.
Gesundheitskioske würden vor allem eine Lotsenfunktion erfüllen, die über das rein Medizinische hinausgeht. Sie vernetzen die bestehenden Angebote und vermitteln Menschen nicht nur an Arztpraxen und Kliniken, sondern z. B. auch in psychosoziale Beratung oder an einen Pflegestützpunkt. Damit tragen sie zur Prävention und zur Verhinderung schwererer Krankheitsverläufe bei.
Da die Gesundheitskioske allen Menschen unabhängig vom Versicherungsstatus offenstehen würden, ist diese Lotsenfunktion insbesondere für Menschen ohne Krankenversicherung ein großer Gewinn. Betroffenen ist der Zugang zum Gesundheitswesen in der Regel noch versperrt. Gesundheitskioske könnten als ein erster Kontaktpunkt und zur Vermittlung in die benötigte Beratung dienen.
Notwendig ist darüber hinaus ein flächendeckendes niedrigschwelliges Angebot, das allgemeinärztliche Versorgung und psychosoziale Beratung unter einem Dach verbindet und die Vermittlung in Facharztbehandlung ermöglicht. Um eine adäquate medizinische Versorgung für alle sicherzustellen, sollten Clearingstellen für Gesundheit mit der Möglichkeit zur Übernahme von Behandlungskosten bundesweit eingeführt werden – denn: Das Menschenrecht auf Zugang zu Gesundheitsversorgung gilt unabhängig vom Versicherungsstatus.
Kontaktmöglichkeit:
Johannes Lauxen, Vorstandmitglied BACK
johannes.lauxen@armut-gesundheit.de – 0176 – 76 70 62 45
Louise Zwirner, Mitglied BACK
zwirner@berliner-stadtmission.de – 030 – 690335971